In Deutschland überlegen viele Autobesitzer, wie lange ihr Fahrzeug abgemeldet sein muss, um die Kfz-Versicherung zu wechseln, doch der Wechsel hängt nicht direkt von der Abmeldung ab.
Ein Fahrzeug, das abgemeldet ist, benötigt keine Kfz-Haftpflichtversicherung mehr, da es nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man sein Auto abmelden muss, um die Versicherung zu wechseln. Der Wechsel der Versicherung kann grundsätzlich unabhängig von der An- oder Abmeldung des Autos erfolgen.
In der Regel haben Kfz-Versicherungen eine Vertragslaufzeit von einem Jahr und enden zum 31. Dezember. Der Stichtag für eine ordentliche Kündigung ist meist der 30. November. Möchte man seine Versicherung wechseln, so reicht es aus, bis zu diesem Datum zu kündigen und eine neue Versicherung abzuschließen.
Es gibt jedoch auch Sonderfälle, in denen ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, beispielsweise nach einem Schadensfall oder bei einer Erhöhung der Versicherungsprämie ohne Leistungsanpassung. In solchen Fällen ist ein sofortiger Wechsel der Versicherung ohne vorherige Abmeldung des Fahrzeugs möglich.
Es empfiehlt sich, die Kündigungsfristen und -bedingungen des aktuellen Versicherungsvertrages genau zu prüfen und gegebenenfalls mit der neuen Versicherung abzustimmen.