In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, ein neues Auto in der KfZ-Versicherung anzumelden, selbst wenn das alte Fahrzeug noch auf den Halter zugelassen ist.
Zur Anmeldung eines neuen Fahrzeugs benötigt man in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) sowie den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung. Es ist wichtig zu betonen, dass die Anmeldung zweier Fahrzeuge gleichzeitig zu doppelten Versicherungs- und Steuerkosten führt, da beide Fahrzeuge als aktive Verkehrsteilnehmer gelten.
Ein häufiger Grund für die parallele Anmeldung von zwei Fahrzeugen ist der Verkauf des alten Autos. Manchmal wird das alte Auto erst nach Erwerb des neuen Fahrzeugs verkauft. In diesem Fall bleibt das alte Auto weiterhin angemeldet, bis es verkauft und vom neuen Besitzer umgemeldet oder abgemeldet wird.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen man das alte Auto abmelden möchte, bevor das neue Auto angemeldet wird. Dies kann zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes führen. Daher ist es ratsam, sich vorab mit der eigenen Kfz-Versicherung in Verbindung zu setzen und den besten Weg für den nahtlosen Übergang des Versicherungsschutzes zu besprechen.
Es ist stets empfehlenswert, sich über die spezifischen Regelungen und Anforderungen bei der Zulassungsstelle zu informieren, da diese je nach Region variieren können. So wird sichergestellt, dass der Prozess der An- und Abmeldung reibungslos verläuft.