Viele Fahrzeughalter sind unsicher, ob ein Wechsel der Kfz-Versicherung auch unterm Jahr durchführbar ist. In der Regel laufen Kfz-Versicherungsverträge für ein Kalenderjahr und verlängern sich automatisch, sofern sie nicht gekündigt werden. Doch es gibt bestimmte Situationen, die es ermöglichen, den Vertrag auch vor dem regulären Ablauf zu beenden.
Ein Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, ohne dass sich der Leistungsumfang ändert. In diesem Fall hat der Versicherte das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragserhöhung zu kündigen. Dies gilt auch, wenn nach einem Schadensfall die Versicherung den Beitrag anhebt oder den Schaden nicht übernimmt. Auch hier hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, welches in der Regel vier Wochen nach Bekanntgabe des Versicherungsentscheids gilt.
Darüber hinaus gibt es bei einem Fahrzeugwechsel die Option, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Wenn ein neues Auto angeschafft wird, kann der Halter entscheiden, ob er bei der bisherigen Versicherung bleibt oder zu einer anderen wechselt.
Des Weiteren können Vertragsänderungen, die zum Nachteil des Versicherten sind, oder ein Fahrerwechsel ebenfalls Grund für eine vorzeitige Kündigung sein. Es ist allerdings wichtig, die jeweiligen Kündigungsfristen im Auge zu behalten und sich im Voraus über die Bedingungen des jeweiligen Versicherers zu informieren.