Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist in vielen Situationen möglich, jedoch sind dabei bestimmte Bedingungen und Fristen zu beachten. In der Regel ist ein solcher Wechsel einmal jährlich zum Ende des Versicherungsjahres möglich, wobei das Versicherungsjahr nicht zwangsläufig dem Kalenderjahr entspricht.
Die meisten Kfz-Versicherungsverträge haben eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch, sofern sie nicht gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt meistens einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim aktuellen Versicherer vorliegen muss.
Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Versicherungsnehmer in bestimmten Fällen zu:
- Erhöht der Versicherer den Beitrag ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung, besteht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung.
- Nach einem Schadensfall, den der Versicherer reguliert hat, kann unabhängig von der regulären Kündigungsfrist gekündigt werden. Hierbei gilt in der Regel eine Frist von vier Wochen nach Schadensregulierung.
- Bei Fahrzeugwechsel oder Zulassung eines neuen Fahrzeugs hat man die Option, zur neuen Versicherung zu wechseln.
Bei einem Wechsel ist es wichtig, dass keine Versicherungslücke entsteht, da in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge besteht. Ein nahtloser Übergang von der alten zur neuen Versicherung ist daher essenziell.
Zudem ist es ratsam, vor einem Wechsel die Leistungen und Tarife verschiedener Anbieter sorgfältig zu vergleichen. Dabei sollten nicht nur die Beiträge, sondern auch die gebotenen Leistungen, Selbstbeteiligungen und mögliche Zusatzoptionen in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.