Kann das versicherte Fahrrad im Schutzbrief der E-Bike und Fahrradversicherung der Fahrsicher Versicherung am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der am Schadentag in Deutschland für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden muss, sorgt der Versicherer für den Transport des versicherten Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. Der Versicherer übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person. Diese Leistung erbringt der Versicherer auch, wenn das versicherte Fahrrad nach einem Diebstahl wieder aufgefunden wird. Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum versicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähnliches) gehörender Akku beschädigt ist oder so beschädigt sein könnte, dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leistet der Versicherer nur für den Rücktransport des Fahrrades ohne Akku.