Im Schutzbrief der E-Bike und Fahrradversicherung vermittelt die Fahrsicher Versicherung Ihnen ein Ersatzfahrrad und übernimmt die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Der Versicherer zahlt dabei für längstens 7 Tage maximal 50 EUR je Tag. Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter und Rückfahrt (A – 6.3.5) in Anspruch, übernimmt der Versicherer keine Ersatzfahrrad-Kosten.