Im Schutzbrief der E-Bike und Fahrradversicherung der Fahrsicher Versicherung reserviert der Versicherer auf Wunsch in Ihrem Namen eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel und erstattet die anfallenden Übernachtungskosten bis zu 80 EUR je Übernachtung. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Übernachtungen bis zu dem Tag, an dem das versicherte Fahrrad wiederhergestellt ist, höchstens aber für 5 Nächte. Nimmt die versicherte Person die Leistung Weiter- und Rückfahrt (A – 6.3.5) in Anspruch, übernimmt der Versicherer die Übernachtungskosten nur für eine Nacht.