Im Schutzbrief der E-Bike und Fahrradversicherung organisiert die Fahrsicher Versicherung nach Ihren Wünschen entweder die Weiterfahrt zu Ihrem Zielort oder die Rückfahrt - bei Bedarf ab dem Zielort - zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort. Der Versicherer übernimmt hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 EUR für die
a) Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
b) die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
c) die Fahrt zum Schadenort für eine Person,
wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll.
Definition Wohnort oder Wohnsitz
Wohnort oder Wohnsitz ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.