Im Schutzbrief der E-Bike und Fahrradversicherung der Fahrsicher Versicherung gilt für das versicherte Fahrrad nach einem Unfall, wenn dieses von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Radweg abgekommen ist, sorgt der Versicherer für seine Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 EUR. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernimmt die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Definition Unfall
Ein Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer
Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolgedessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.