Kann innerhalb des Schutzbriefs der E-Bike und Fahrradversicherung der Fahrsicher Versicherung das Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt der Versicherer für das Abschleppen des Fahrrades einschließlich des Gepäcks bis zum Startplatz der Tagesfahrt, oder - wenn möglich - zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe.
Liegt der Wohnsitz näher als die nächste geeignete Fahrradwerkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnsitz. Ist die Entfernung vom Schadenort zu einem von der versicherten Person gewählten Zielort geringer oder gleich weit, wie die Entfernung zum ständigen Wohnsitz der versicherten Person, so kann der Abtransport der versicherten Person anstelle des Abschleppens zur Fahrradwerkstatt bzw. zum Wohnsitz auch zum Zielort erfolgen.
Für nicht vom Versicherer organisiertes Abschleppen erstattet dieser die Abschleppkosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 EUR. Zusätzlich übernimmt der Versicherer die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 EUR, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist. Bei dieser Leistung fällt keine Selbstbeteiligung an, jedoch können Kosten für die vom Versicherungsnehmer verursachten Leerfahrten diesem in Rechnung gestellt werden.
Definition Leistungsort
Der Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem Pannenhilfsfahrzeug oder Transportfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch
möglich erreichbar ist.
Definition Wohnort oder Wohnsitz
Wohnort oder Wohnsitz ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.