Im Schutzbrief der E-Bike und Fahrradversicherung der Fahrsicher Versicherung gilt im Falle eines Ausfalls des versicherten Fahrrades (A – 6.2 bis A – 6.4.) und sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Eingang der Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgt der Versicherer für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Organisiert die versicherte Person diese Hilfeleistung ohne Hilfe des Versicherers in Eigenregie, übernehmen
wir Kosten bis 50 EUR.
Definition Leistungsort
Der Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem Pannenhilfsfahrzeug oder Transportfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch
möglich erreichbar ist.
Definition Pannenhilfe
Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadensfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.