In der E-Bike und Fahrradversicherung der Fahrsicher Versicherung ist der Versicherungswert der Kaufpreis der versicherten Sachen in neuwertigem Zustand (Neuwert) .
Dieser und damit der Versicherungswert setzt sich zusammen aus:
a) dem Kaufpreis des Fahrrades,
b) dem jeweiligen Kaufpreis jedes fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teils,
c) dem jeweiligen Kaufpreis jedes mit dem Fahrrad lose verbundenes Zubehörteils, soweit das Zubehörteil auf dem Händler-Kaufbeleg für das Fahrrad aufgeführt ist.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.