Im Schutzbrief der E-Bike und Fahrradversicherung der Fahrsicher Versicherung liegt ein Versicherungsfall vor, wenn
a) das versicherte Fahrrad oder E-Bike (A – 1) wegen eines Ausfalls (nach A – 6.4) nicht mehr genutzt werden kann.
b) die versicherte Person durch entstandene Verletzungen, die sie während der Fahrt erlitten hat, nicht mehr in der Lage ist, die Fahrt fortzusetzen.
c) der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person oder eine von ihr beauftragte Person über das vorstehend in A – 6.1.1 genannte Notfalltelefon tatsächlich geltend gemacht wird.
Mitversichert sind mitgeführte Fahrrad-Anhänger, sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.