In der E-Bike und Fahrradversicherung der Fahrsicher Versicherung können Sie den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen.
Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Dauer, bzw. zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungsjahres in Textform kündigen.
Sie oder der Versicherer kann auch kündigen z. B. nach einem regulierten Schadensfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.