In der E-Bike und Fahrradversicherung der Fahrsicher Versicherung sind nachfolgende Verpflichtungen zu beachten. Die nachfolgende Auflistung ist nicht abschließend, sondern nur beispielhaft:
- Damit die Fahrsicherung den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß prüfen kann, müssen Sie die gestellten Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
- Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
- Da sich der Beitrag nach Ihrem Wohnsitz richtet, müssen Sie dem Versicherer unverzüglich mitteilen, wenn Sie umziehen.
- Um das Fahrrad gegen Diebstahl zu schützen, müssen Sie es durch ein Fahrradschloss sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen. Eine Verwendung des Schlosses ist nicht erforderlich, wenn sich das Fahrrad in einem verschlossenen, nur Ihnen zugänglichen Raum, Kellerraum, Garage oder Schuppen befindet. Es ist empfehlenswert, das Fahrrad an einen festen Gegenstand (wie z. B. Fahrradparker-Anlagen, Masten) anzuschließen. Die genannten Regelungen zur Diebstahlsicherung gelten auch für Fahrradanhänger.
- Ihre Pflicht zur Schadenmeldung:
- Einen Diebstahl, Raub oder eine mutwillige Beschädigung müssen Sie unverzüglich der Polizei anzeigen.
- Wenn Sie Schutzbriefleistungen in Anspruch nehmen möchten, melden Sie den Schaden unverzüglich über das Barmenia-Notfalltelefon.
- In allen anderen Fällen zeigen Sie den Schadensfall innerhalb von 4 Wochen an.
- Im Versicherungsfall müssen Sie vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
- Bei Reparaturosten, die voraussichtlich 500 EUR übersteigen, müssen Sie vor Reparaturausführung einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorlegen.