In der E-Bike und Fahrradversicherung der Fahrsicher Versicherung ist der Akku-Premium-Schutz nach den Regelungen unter A – 5.2 nur dann versichert, soweit dies besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist.
Es besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung oder Zerstörung des Antriebs-Akkus
sowie für den Fall des Akku-Verlustes durch Diebstahl.
Ein für das versicherte Fahrrad angeschaffter Zweit Akku ist mitversichert, wenn dieser selbst beschädigt/zerstört oder gestohlen wird.
Ausgeschlossen sind Schäden
– durch chemische Reaktionen;
– am Ladegerät des Akkus.
Besondere Kündigungsmöglichkeit
Sie und der Versicherer können die Mitversicherung des Akku Premium-Schutzes jederzeit isoliert und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Eine von Ihnen erklärte Kündigung wird mit Zugang beim Versicherer, eine vom Versicherer erklärte Kündigung wird eine Woche nach Zugang bei Ihnen wirksam und beendet den Akku-Premium-Schutz zu diesem Zeitpunkt.
Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so können Sie den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung fristlos oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen.
Bezüglich des Beitrags gelten die Bestimmungen unter B – 8.