In der E-Bike und Fahrradversicherung übernimmt die Fahrsicher Versicherung die Kosten für Verschleißschäden an Akku und sonstigen Fahrradteilen.
Akkuverschleiß
Verschleißschäden sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Akku in den ersten 3 Jahren seit seiner Herstellung oder in den ersten 3 Jahren seit seines Erstkaufdatums die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 65 % unterschreitet und in den weiteren 2 Jahren (bis Erreichen vom Akkualter 5 Jahren) die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 50 % unterschreitet.
Verschleiß sonstiger Fahrradteile
Verschleißschäden sind versichert, wenn das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten, vom Verkäufer des Fahrrades als Neuware ausgestellte Rechnung (keine Gebrauchtfahrradrechnung) oder das von Ihnen nachgewiesene Baujahr.