In der E-Bike und Fahrradversicherung übernimmt die Fahrsicher Versicherung die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß. Diese sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Akku in den ersten 3 Jahren seit seiner Herstellung oder in den ersten 3 Jahren seit seines Erstkaufdatums die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 65 % unterschreitet und in den weiteren 2 Jahren (bis Erreichen vom Akkualter 5 Jahren) die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 50 % unterschreitet.