In der E-Bike und Fahrradversicherung der Fahrsicher Versicherung besteht Versicherungsschutz, wenn das versicherte Fahrrad/der Fahrradanhänger durch mutwillige Handlungen eines unbefugten Dritten vorsätzlich beschädigt oder zerstört wird.
In der E-Bike und Fahrradversicherung der Fahrsicher Versicherung besteht Versicherungsschutz, wenn das versicherte Fahrrad/der Fahrradanhänger durch mutwillige Handlungen eines unbefugten Dritten vorsätzlich beschädigt oder zerstört wird.