In der E-Bike und Fahrradversicherung der Fahrsicher Versicherung besteht auch dann Versicherungsschutz, für die verwendeten Fahrradschlösser im Sinne von A – 4.1.2 und für einen mit einem Schloss gemäß B – 2 gesicherten Anhänger, wenn das Fahrrad abgestellt wurde, bzw. sich nicht mehr im Gebrauch befindet.
Versicherungsschutz für den mit einem Schloss gemäß B – 2 gegen Diebstahl gesicherten Anhänger besteht auch dann, wenn dieser nicht mehr mit dem Fahrrad verbunden ist.