Versichert ist das Fahrrad in der E-Bike und Fahrradversicherung der Fahrsicher Versicherung, das im Versicherungsschein dokumentiert ist, weltweit & jederzeit, ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeit. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass für das versicherte Fahrrad keine Versicherungs- oder Zulassungspflicht besteht.
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bis 12.000,-€ können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Leistungen
- Diebstahl und Teilediebstahl (bei Schäden an den versicherten Sachen durch Diebstahl und Raub)
- Fahrrad-Kasko-Schutz
- Zubehör und Gepäck
- festverbundene Teile
- immer zum Neuwert
- Unfall, Sturz & Umfall
- Vandalismus
- Elementargefahren
- unsachgemäße Handhabung
- Feuchtigkeit-
- & Elektronikschäden
- normaler Verschleiß
- Schutzbrief / Pannenhilfe
Leistungshighlights
- Gelderstattung ohne Neukaufzwang!
- Hobbymäßige Downhill-Fahrten
- Carbon-Bikes
- Verschleiß ohne Ausnahmen für 5 Jahre ab Erstkaufdatum!
- Akkuverschleiß gilt bei Unterschreitung von 65% Leistungskapazität
- Kostenvoranschläge erst ab 500,-€ nötig
- “Abschließen” genügt, das Bike muss nicht zwingend an einen festen Gegenstand angeschlossen werden
Mitversichert sind alle mit dem Fahrrad fest verbundenen und dem Gebrauch des Fahrrades dienenden Teile wie z. B. Gepäckträger, Kilometerzähler, Lampen, Lenker, Sattel, etc. einschließlich des Akkus, der zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlösser oder sonstiger mitgeführter auch elektronischer Diebstahlsicherungen.
Zusätzlich versichert ist eine abschließende Liste von lose mit dem Fahrrad verbundenem Zubehör und Fahrradgepäck, solange sich das Fahrrad in Gebrauch befindet.
Die Entschädigung ist je versichertes (lose verbundenes) Zubehörteil auf 300 EUR bzw. für Tierkörbe und Tier-/ Kinderanhänger auf 600 EUR begrenzt. Die Gesamtentschädigung für das versicherte Zubehör beträgt je Versicherungsfall maximal 1.000 EUR.
Nicht versichert sind:
- Velomobile/vollverkleidete Fahrräder;
- Elektrofahrräder, für die eine Versicherungs- oder Zulassungspflicht besteht;
- Dirtbikes;
- gewerblich im Rahmen von Kurier- und/oder Auslieferungsdiensten (wie Post-, Paket-, Kurierdienste) genutzte Fahrräder oder Verleihfahrräder;
- nachträglich an das Fahrrad angebaute Musik- und Fotogeräte wie z. B. Action-Cams; Smartphones
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.
Speziell beim Fahrrad-Kasko-Schutz: - Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren;
- Schäden, die entstehen bei der Teilnahme an Radrennen (auch Downhillrennen) einschl. der Trainings hierzu;
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten und Inspektionen
Wie kann der Vertrag gekündigt werden
Sie können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen.
Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Dauer, bzw. zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungsjahres in Textform kündigen.
Sie oder der Versicherer kann auch kündigen z. B. nach einem regulierten Schadensfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Hier mehr zum Thema Kündigung.