In der E-Bike und Fahrradversicherung der Fahrsicher Versicherung ist Voraussetzung für eine Leistung dass, das versicherte Fahrrad durch ein Fahrradschloss gegen Wegnahme gesichert ist (vgl. Obliegenheit unter B – 2). In den besonderen Vereinbarungen wird geregelt, dass der Schlosswert nicht vorgegeben wird. Als Rechnungsersatz reicht ein Foto des Schlosses, welches im Kundenportal vor eintreten des Schadens hochgeladen werden muss.
Rahmenschlösser, die werksseitig am Fahrrad verbaut sind, erkennt der Versicherer generell als qualitativ hochwertige Diebstahlsicherung an auch andere vom Hersteller verbaute Sicherungen (bspw. "Kickschlösser und Motorsperren) gelten als ausreichende Sicherung.
“Abschließen” genügt, das Bike muss nicht zwingend an einen festen Gegenstand angeschlossen werden, auch wenn es empfohlen wird. Das abschließen genügt, also bspw. ein Schloss durch Speichen und Rahmen ziehen.