In der E-Bike und Fahrradversicherung der Häger Versicherung gelten als generelle Ausschlüsse:
- Ausschluss Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. - Ausschluss Innere Unruhen
Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. - Ausschluss Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. - Sturmflut;
- Vergessen, Verlieren, Stehen-, Hängen- oder Liegenlassen, Diebstahlsicherung;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen.
- Besondere Arten von Rädern, wie Versicherungs-, Führerschein- oder zulassungspflichtige Räder;
- Dirtbikes, Velomobile, Eigenbauten
- gewerblich genutzte Räder;
- Räder, die bei Vertragsbeginn älter als fünf Jahre sind;
- Räder mit einem Neupreis über 10.000€;
- besondere Arten der Verwendung wie Downhillfahrten oder Radsportveranstaltungen;
- fremdes Eigentum (z.B. Leihräder oder geliehenes Zubehör).
- Schäden, die die Funktionsfähigkeit oder Verkehrstauglichkeit nicht beeinträchtigen (z.B. Kratzer, Schrammen oder reine Lackschäden);
- Schäden, für die Ansprüche gegenüber Dritten bestehen, z.B. aus Gewährleistung oder anderen Versicherungsverträgen
- Schäden durch Rost oder Oxidation;
- Schäden die einer betriebsbedingten normalen oder auch vorzeitigen Abnutzung, Alterung oder Verschleiß (auch an Akku, Reifen und Bremsen) entsprechen.
- Schäden durch Vergessen, Verlieren, Stehen-, Hängen- oder Liegenlassen;
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Vorsatz
Nicht versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant vorsätzlich herbeigeführt hat. - Seng- und Schmorschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Seng- und Schmorschäden durch eine versicherte Gefahr nach A3.1 verursacht wurden.
- Diebstahlschäden ohne Diebstahlsicherung gemäß A4
- Schäden bei Downhillfahrten;
- Schäden, die bei der Teilnahme an organisierte Radrennen oder Radsportveranstaltungen einschließlich deren Trainings- und Übungsfahrten sowie Anreise oder Abreise eintreten;
- Schäden an oder durch unsachgemäße Einbauten, Umbauten oder Reparaturen oder nicht den Herstellervorgaben oder -empfehlungen entsprechende Verwendung, Wartung oder Reparaturen. Hierzu zählt auch die unsachgemäße Ladung des Akkus bei E-Bikes bzw. Pedelecs;
- Schäden durch Manipulationen des Antriebs- oder Bremssystems oder der Steuerung;
- Schäden, die infolge fehlender Berechtigung zum Führen des Rades entstehen;
- Schäden durch einen Transportmittelunfall, während das Rad bei einem Transport- oder Reiseunternehmen aufgegeben wurde
- Aufwendungen für Wartungen oder Inspektionen;