In der Fahrradversicherung der assona Versicherung ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad und/oder Fahrradanhänger inklusive der versicherten Teile weltweit versichert.
Die Versicherungssumme ist abhängig vom Kaufpreis und der Laufzeit des Fahrrads und kann bis zu max. 12.000 Euro betragen.
Versicherungsschutz besteht für plötzlich eintretende, unvorhersehbare und von außen auf das Fahrrad einwirkende Beschädigungen oder Zerstörung des Fahrrads (Sachschäden). Das können zum Beispiel Bedienungsfehler, Sturz und Vandalismus sein. Auch besteht Versicherungsschutz bei Verschleiß am Fahrrad, ab dem 1. Tag. Versicherungsschutz besteht auch bei Verlust des versicherten Fahrrads durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Assona übernimmt die Kosten für die Reparatur Ihres beschädigten Fahrrads. Bei einem Totalschaden erhalten Sie ein Ersatz-Fahrrad.
Nicht versichert sind
- Fahrräder, die älter als 12 Monate (bei Kauf beim Händler) bzw. 3 Monate (bei Onlinekauf) sind;
- Versicherungspflichtige E-Bikes, S-Pedelecs und E-Roller.
Deckungsbeschränkungen
Assona kann nicht alle denkbaren Fälle versichern, da diese sonst einen unangemessen hohen Beitrag verlangen müsste. Der Versicherungsschutz umfasst daher einige Fälle nicht, wie zum Beispiel:
- Schäden durch unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche – insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Verwendung oder Reinigung des Fahrrads;
- Schäden, für die ein Dritter im Rahmen gesetzlicher (Haftung, Gewährleistung) oder vertraglicher (Garantie) Bestimmungen zu haften hat;
- Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Fahrrads nicht beeinträchtigen, erbracht werden.