Im Schutzbrief der assona Versicherung werden die nachfolgend beschriebenen Leistungen erbracht, auch wenn Ihnen auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und Sie diesen Diebstahl polizeilich gemeldet haben. Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet werden, übernimmt die assona die Erledigung und die Kosten hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort zum Einstellort. Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an Sie ausbezahlt. Ihr Gepäck wird zu Ihrem Wohnsitz transportiert, wenn ein Transport zusammen mit dem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des Transportes übernimmt assona bis zum Wert der Bahnfracht. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.