Im Schutzbrief der assona Versicherung werden die nachfolgend beschriebenen Leistungen erbracht, auch wenn Ihnen auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und Sie diesen Diebstahl polizeilich gemeldet haben. Kann das Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von 3 (drei) Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der am Schadentag in Deutschland für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden muss, sorgt assona für den Transport des Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. Assona übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an Ihren ständigen Wohnsitz im Inland. Diese Leistung erbringt assona auch, wenn das Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufgefunden wird. Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähnliches) gehörender Akku beschädigt ist oder so beschädigt sein könnte, dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leistet assona nur für den Rücktransport des Fahrrades ohne Akku.