Im Schutzbrief der assona Versicherung werden die nachfolgend beschriebenen Leistungen erbracht, auch wenn Ihnen auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und Sie diesen Diebstahl polizeilich gemeldet haben. Assona reserviert auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel und übernimmt die Übernachtungskosten für höchstens 5 (fünf) Nächte bis zu dem Tag, an dem das Fahrrad wiederhergestellt wurde. Assona erstattet bis zu 80 € je Übernachtung. Nehmen Sie die Leistung Weiter- und Rückfahrt (§ 5 Ziff er 5.2.3) in Anspruch, übernimmt assona die Übernachtungskosten nur für
eine Nacht.