Im Schutzbrief der assona Versicherung gilt für das Abschleppen, kann das Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt assona für das Abschleppen des Fahrrades einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrrad-Werkstatt und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrrad-Werkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnsitz.
Ist ein von der versicherten Person gewünschter Zielort näher gelegen oder in gleicher Entfernung erreichbar, so kann der Abtransport nach einvernehmlicher Abstimmung mit der versicherten Person
anstelle des Abschleppens zur Fahrrad-Werkstatt bzw. zum Wohnsitz auch dorthin erfolgen.
Für nicht von assona organisiertes Abschleppen werden die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 € erstattet. Zusätzlich übernimmt assona die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 €, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist.