Im Schutzbrief der assona Versicherung liegt ein Versicherungsfall vor, wenn
(a) die Voraussetzungen für die Erhebung des Anspruchs auf Beistandsleistungen des Versicherers gemäß § 5 gegeben sind und
(b) der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person oder eine von ihr beauftragte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird.
Werden Ansprüche auf die Übernahme von Kosten für Beistandsleistungen geltend gemacht, ohne dass der Versicherer vor Beauftragung dieser Leistungen informiert wurde, so bestimmt sich der
Umfang der versicherten Leistung auf die hierfür gesondert geregelten Inhalte.