Im Schutzbrief der assona Versicherung ist der Versicherungsbeitrag unverzüglich nach Vertragsabschluss zu zahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Erst- bzw. Folgebeitrag nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung, ohne einen Widerspruch durch Sie, eingezogen werden kann. Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, über das SEPA-Lastschriftverfahren.