Im Schutzbrief der assona Versicherung müssen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig bezahlen. Sobald Sie vom Schaden erfahren, müssen Sie assona unverzüglich über den Schadeneintritt informieren. Der assona-Notruf ist „rund um die Uhr“ unter der Rufnummer +49 30 208 666 61 erreichbar. Nach dem Eintritt eines Schadenfalles müssen Sie sich mit assona darüber abstimmen, ob und welche Leistungen assona erbringen soll. Sie müssen den Schaden möglichst abwenden und mindern.
Weitere Pflichten nach Schadeneintritt:
- den Schaden so gering wie möglich halten und die Weisungen von assona beachten,
- assona jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungspflicht gestatten sowie Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen
- assona bei der Geltendmachung der aufgrund seiner Leistungen auf assona übergegangenen Ansprüche gegenüber Dritten unterstützen und assona die hierfür benötigten Unterlagen aushändigen.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
Wird eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist assona berechtigt, ihre Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der von assona obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben. Bei vorsätzlicher Verletzung behalten Sie in diesen Fällen den Versicherungsschutz insoweit nur, wenn die Verletzung nicht geeignet war, assonas Interessen ernsthaft zu beeinträchtigen, oder wenn Sie kein erhebliches Verschulden trifft.
Geldbeträge, die assona für Sie verauslagt oder Ihnen nur als Darlehen gegeben hat, müssen Sie unverzüglich nach deren Erstattung durch Dritte, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Auszahlung an assona zurückzahlen.