Versichert sind im Schutzbrief der assona Versicherung, E-Bikes für die Versicherungsschutz im Rahmen des „Mobilitätsschutzpakets“ besteht. Sie erhalten Leistungen im Fall einer Panne oder eines Unfalls, wenn das versicherte E-Bike nicht mehr fahrbereit ist oder Sie sich durch einen Unfall mit dem versicherten E-Bike verletzen oder schwerwiegend erkranken. Der Schutzbrief hilft nach Panne oder Unfall mit Organisation von Serviceleistungen und Kostenersatz:
- 24-Stunden Service
- Pannenhilfe
- Abschleppen
- Bergung
- Weiter- oder Rückfahrt
- Ersatzfahrrad
- Übernachtungskosten
- Fahrrad-Rücktransport
- Fahrrad-Verschrottung
- Notfall-Bargeld
Leistungen ohne Mindestentfernung vom Wohnort:
- 24-Stunden Service.
- Pannenhilfe.
Leistungen ab einer Entfernung von 10 km von dem Wohnort:
- Abschleppen
- Bergung
- Weiter- oder Rückfahrt
- Vermittlung eines Ersatz-E-Bikes und Übernahme der Kosten für Anmietung für längstens 7 Tage maximal 50 Euro je Tag.
- Übernachtungskosten für höchstens 5 Nächte (maximal 80 Euro je Übernachtung) werden erstattet.
- E-Bike-Rücktransport.
- E-Bike-Verschrottung.
- Notfall-Bargeld: Sie erhalten ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 Euro je Schadenfall; Kostenübernahme für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 Euro.
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Nicht versichert sind z. B.:
- Mitfahrer, wenn das E-Bike von seiner Bestimmung her nicht für die Mitnahme weiterer Personen konstruiert ist.
- Gewerblich genutzte E-Bikes.
- Versicherungspflichtige E-Bikes.
Versicherungsunternehmen ist die ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG
Postanschrift: 50664 Köln;
Hausanschrift: Deutz-Kalker Straße 46, 50679 Köln;
Fax: 0221/8277-560;
Mail: service@roland-schutzbrief.de;