Im Schutzbrief der assona Versicherung können nicht alle denkbaren Fälle versichert werden, da assona sonst einen unangemessen hohen Beitrag verlangen müsste. Der Versicherungsschutz umfasst daher einige Fälle nicht, wie zum Beispiel:
- Schäden, die durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anordnungen staatlicher Stellen oder Kernenergie verursacht wurden.
- Schäden, die von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
- Schäden, bei deren Eintritt Sie nicht zum Führen des Fahrzeuges berechtigt waren.
- Schäden, die aufgrund der Teilnahme an offiziellen Radwettkampfveranstaltungen und den dazugehörigen Übungs- und Trainingsfahrten entstanden sind.
- Schäden, die entstanden sind, als das E-Bike zur gewerbsmäßigen Vermietung verwendet wurde.
- Wenn Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder sonstige gesetzliche Bestimmungen der Erbringung der Dienstleistung von assona entgegenstehen.
- Mitfahrer, wenn das E-Bike von seiner Bestimmung her nicht für die Mitnahme weiterer Personen konstruiert ist.
- Gewerblich genutzte E-Bikes.
- Versicherungspflichtige E-Bikes.