Der Versicherungsschutz besteht in der E-Bike und Fahrradversicherung der assona Versicherung, sobald der Vertrag zustande gekommen ist, frühestens jedoch zu dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn.
Der Versicherungsschutz besteht für Versicherungsverträge, die mittels Internet geschlossen wurden, nicht vor Ablauf der vereinbarten Wartezeit. Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf des im Versicherungsschein angegebenen Vertragsendes.