In der E-Bike und Fahrradversicherung der assona Versicherung ist Ihr versichertes E-Bike zum Schutz gegen Diebstahl mit dem entsprechenden Sicherheitsschloss mit Originalkaufpreis von mindestens 50 Euro an einem festen, im Boden verankerten Gegenstand (z. B. Laternenpfahl, Fahrradständer, Baum, Straßenschild) anzuschließen. Das E-Bike muss immer mit einem Sicherheitsschloss abgesperrt werden. Dies gilt auch, wenn das versicherte E-Bike in einem nicht abgeschlossenen Raum, z. B. Gemeinschaftskeller, abgestellt wird. Das versicherte E-Bike ist zum Schutz gegen Einbruchdiebstahl aus einem verschlossenen Raum, der gemeinschaftlich genutzt wird, mit einem wie zuvor beschriebenen Sicherheitsschloss zu sichern. Bei Unterbringung in einem ausschließlich selbstgenutzten verschlossenen Gebäude, Raum oder Garage muss das Zweirad nicht gesondert mittels Schloss gesichert werden. Bei Diebstahl aus einem abgestellten Kraftfahrzeug besteht Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahrzeug ver- bzw. abgeschlossen ist. Versicherungsschutz besteht auch aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern, wenn das versicherte E-Bike zusätzlich mit einem, wie zuvor beschriebenen, Sicherheitsschloss am Fahrradträger gesichert ist. Ein versicherungspflichtiges Fahrzeug dürfen Sie auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis benutzen. Sie dürfen niemanden fahren lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Dies gilt auch, wenn der Fahrer aufgrund eines Fahrverbots das Fahrzeug nicht führen darf. Ein versicherungspflichtiges Fahrzeug dürfen Sie auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur verwenden, wenn für dieses Fahrzeug eine gesonderte Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.