In der E-Bike und Fahrradversicherung der assona Versicherung besteht für folgendes kein Versicherungsschutz:
- Schäden, die nicht die Funktionsfähigkeit des versicherten E-Bikes beeinträchtigten. Dies sind insbesondere Schrammen, Kratzer und Schönheitsfehler.
- Beschädigungen und Abhandenkommen nicht fest verbundenen Zubehörs (nicht versichertes Zubehör). Das sind z. B. Displays, Tachos, GPS-Geräte, Fahrradkörbe, Trinkflaschen, Gepäcktaschen, Kindersitze und aufsteckbare Beleuchtung.
- Schäden, für die Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller oder Händler bestehen.
- Schäden, für die Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller oder Händler aus Vertragsverletzung oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht werden können.
- Schäden am versicherten E-Bike, die von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei grob fahrlässig verursachten Schäden sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Das gilt z. B., wenn das Schadensereignis eine Folge von Alkoholgenuss oder anderer berauschender Mittel ist.
- Schäden, die bei der Teilnahme an offiziellen Radwettkampfveranstaltungen und den dazugehörigen Übungs- und Trainingsfahrten entstehen.
- Kosten für Wartungsarbeiten und Inspektionen (z. B. Softwareupdate, Einstellarbeiten an Schaltung oder Bremsen. Gilt nicht für Einstellarbeiten an Schaltung und Bremsen nach einem Materialaustausch (mit Ausnahme von Öl) aufgrund eines versicherten Schadens).
- Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse (z. B. Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, innere Unruhen).
- Schäden aufgrund von Erdbeben, Dachlawinen und Schneedruck.
- Serienschäden, die zu einer Rückrufaktion des Herstellers führen.
- Schäden und Folgeschäden aufgrund nicht den Herstellervorgaben entsprechenden Veränderungen am E-Bike (z. B. Chiptuning).
- Die Kosten von Miet- / Leihrädern.
- Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des versicherten E Bikes bzw. der versicherten Teile.
- Schäden durch gewerbliche Nutzung.
- Haftpflichtschäden (Fremdschäden). Sofern es sich bei dem versicherten E-Bike um ein versicherungspflichtiges Fahrzeug handelt, muss dafür eine gesonderte Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.