In der E-Bike und Fahrradversicherung der assona Versicherung gelten folgende Verpflichtungen:
- Sie müssen die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig bezahlen.
- Sie müssen Ihr versichertes Zweirad zum Schutz gegen Diebstahl mit einem entsprechenden Sicherheitsschloss sichern und es an einem festen, im Boden verankerten Gegenstand anschließen. Die Pflicht entfällt, wenn das Zweirad unter Verschluss aufbewahrt wird (z. B. im eigenen abgeschlossenen Kellerraum)
- Sie müssen den Schaden möglichst abwenden und mindern.
- Sobald Sie vom Schaden erfahren, müssen Sie uns unverzüglich über den Schadeneintritt informieren. Dies muss spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich an die assona GmbH, Postfach 51 11 36, 13371 Berlin oder telefonisch unter 030 208 666 44 oder per E-Mail an kundenservice@assona.de erfolgen.