Die assona Versicherung übernimmt in der E-Bike und Fahrradversicherung die notwendigen Reparaturkosten zur Wiederherstellung des früheren, betriebsbereiten Zustandes.
Sofern das versicherte E-Bike beschädigt wird und seine Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist, übernimmt die assona Versicherung die Reparaturen aufgrund von:
- Fall-, Sturz-, Unfallschäden,
- Brand, Explosion, Blitzschlag,
- Bedienungs-, Handhabungsfehlern,
- Verschleiß, auch an Reifen und Bremsbelägen,
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch,
- Elektronikschäden oder
- Produktions-, Konstruktions- und Materialfehlern (nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist),
Die Reparaturkosten umfassen die Kosten für die Arbeitszeit und die Ersatzteile in der erforderlichen und tatsächlich angefallenen Höhe. Reparaturen führt der von assona beauftragte Reparaturdienstleister durch. Die Reparaturkosten werden unmittelbar von assona an den Reparaturdienstleister gezahlt. Sie müssen keine Vorleistung erbringen. Bei einem Totalschaden des versicherten E-Bikes erhalten Sie ein Ersatz-E-Bike, das in Art und Wert dem versicherten E-Bike entspricht. Dies erfolgt über einen von assona benannten Fachhändler. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Kaufpreis des versicherten E Bikes übersteigen bzw. eine Reparatur nicht mehr möglich ist.
Darüber hinaus übernimmt assona die Kosten der notwendigen Reparatur, wenn durch
- Vandalismus die Funktionsfähigkeit des E-Bikes beeinträchtigt ist.
Zusätzlich zu den genannten Leistungen übernimmt assona die Kosten für den Austausch des Akkus, wenn dieser aufgrund von
- Verschleiß,
- Bedienungs- und Handhabungsfehlern,
- Fall-, Sturz- und Unfallschäden,
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch,
- Kurzschluss, Induktion, Überspannung oder
- Feuchtigkeitsschäden
nur noch höchstens 50 Prozent der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt. Sie erhalten einen Ersatz-Akku gleicher Art und Güte.