In der E-Bike Versicherung der assona Versicherung ist das im Versicherungsschein bezeichnete E-Bike / Pedelec, S-Pedelec oder E-Roller und / oder der Fahrradanhänger inklusive der versicherten Teile mit einem Gesamtkaufpreis bis 12.000 Euro brutto (versichertes E-Bike) weltweit versichert. Die Versicherungssumme ist abhängig vom Kaufpreis. Versicherbar sind ausschließlich neue E-Bikes für den privaten Gebrauch mit Antritts- oder Antriebshilfe, die eine maximale bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h haben und mit einem Elektromotor ausgestattet sind, dessen maximale Nenndauerleistung 4 kW beträgt. Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind nicht versicherbar. Ist eine Versicherbarkeit des E-Bikes nicht bzw. nicht mehr gegeben (z. B. durch nachträglichen gewerblichen Gebrauch) entfällt der Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz besteht für plötzlich eintretende, unvorhersehbare und von außen auf das Zweirad einwirkende Beschädigungen oder Zerstörung des Zweirads (Sachschäden). Das können zum Beispiel Bedienungsfehler, Sturz und Vandalismus sein. Auch besteht Versicherungsschutz bei Verschleiß am Zweirad und dem dazugehörigen Akku, ab dem 1. Tag. Versicherungsschutz besteht auch bei Verlust des
versicherten Zweirads durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.
Welche Kosten werden übernommen?
Übernommen werden die Kosten für die Reparatur des beschädigten Zweirads. Bei einem Totalschaden erhalten Sie ein Ersatz-E-Bike.
Fahrradalter
Die E-Power Versicherung kann innerhalb von 12 Monaten ab Kaufdatum des neuen E-Bikes bei einem Fachhändler abgeschlossen werden. Die E-Power Versicherung können Sie auch innerhalb von 3 Monaten ab Kaufdatum im Internet oder bei einem Versicherungsmakler beantragen. In diesem Fall gilt eine Wartezeit von einem Monat.
Für Versicherungsfälle, die während der Wartezeit eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. Das E-Bike muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voll funktionsfähig und ohne erkennbare Mängel sein.
Versicherungsort
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
- E-Bikes / Pedelecs, S-Pedelecs und E-Roller, die älter als 12 Monate (bei Kauf beim Händler) bzw. 3 Monate (bei Onlinekauf bzw. Kauf bei Versicherungsmakler) sind;
- Zweiräder, die eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h überschreiten;
- Zweiräder, deren Nenndauerleistung vom Elektromotor 4 kW überschreiten;
- Gewerblich genutzte Zweiräder;
- Fahrräder.
Deckungsbeschränkungen
Es können nicht alle denkbaren Fälle versichert werden, da sonst ein unangemessen hoher Beitrag verlangt werden müsste. Der Versicherungsschutz umfasst daher einige Fälle nicht, wie zum Beispiel:
- Schäden durch unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche – insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Verwendung oder Reinigung des Zweirads;
- Schäden, für die ein Dritter im Rahmen gesetzlicher (Haftung, Gewährleistung) oder vertraglicher (Garantie) Bestimmungen zu haften hat;
- Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Zweirads nicht beeinträchtigen, erbracht werden.