Ja. Die Adcuri-Bauherren-Haftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter – also auch Schäden am benachbarten Grundstück oder Gebäude –, die durch Ihr Bauvorhaben verursacht werden, mit einer Versicherungssumme von 10 Mio. EUR. Ausdrücklich mitversichert sind dabei auch Schäden durch Senkungen eines Grundstücks und Erdrutschungen, allerdings ohne Schäden am eigenen Baugrundstück sowie an Gebäuden und Anlagen auf dem eigenen Baugrundstück. Hinweis: Bei Adcuri ist das Bauherrenrisiko in der Regel Teil der Privathaftpflicht bzw. der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht und nicht als eigenständiges Privatprodukt erhältlich.
Was ist beim Nachbargrundstück abgesichert?
Die Bauherrenhaftpflicht springt ein, wenn Sie als Bauherr für Schäden Dritter haftbar gemacht werden. Dazu zählen typischerweise auch Schäden am Nachbargrundstück. Laut Adcuri-Leistungsübersicht sind insbesondere mitversichert:
- Schäden durch Senkungen eines Grundstücks und Erdrutschungen – z. B. wenn durch Aushub- oder Gründungsarbeiten der Nachbarboden absackt.
- Schäden durch Abwässer (ohne Schäden an Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen/Verstopfungen).
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter bis zur Versicherungssumme von 10 Mio. EUR.
Wichtige Einschränkung
Der Schutz für Senkungs- und Erdrutschschäden gilt ausdrücklich ohne Schäden am eigenen Baugrundstück sowie an Gebäuden und Anlagen auf dem eigenen Baugrundstück. Abgesichert sind also fremde (Nachbar-)Schäden, nicht Schäden an der eigenen Baustelle. Für Schäden am eigenen Bauvorhaben selbst ist stattdessen eine Bauleistungsversicherung zuständig.
Voraussetzungen und Rahmen
Beim privaten Bauherren-Haftpflichtrisiko von Adcuri gilt laut Leistungsübersicht:
- Versicherungsschutz besteht nur, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
- Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe ist bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR mitversichert; dann sind auch die beteiligten Helfer für verursachte Schäden mitversichert.
- Der Schutz gilt bis zur Beendigung der Bauarbeiten, längstens 2 Jahre nach Versicherungsbeginn.
Risikoträger ist die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG. Maßgeblich sind immer die dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Einordnung bei Adcuri
Nach den offiziellen Adcuri-Angaben gibt es keine separat verkaufte Bauherrenhaftpflicht als eigenständiges Privatprodukt mehr – das Bauherrenrisiko ist in der Adcuri-Privathaftpflicht bzw. Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht enthalten. Dort ist die Bauherrenhaftpflicht tarifabhängig abgesichert, z. B. bis 50.000 EUR, 100.000 EUR oder im Premium-Schutz bis 400.000 EUR Bausumme für sonstige Bauvorhaben. Auch hier zählen Schäden Dritter (Nachbar) zum Kern des Haftpflichtschutzes.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Adcuri, Leistungsübersicht Bauherren-Haftpflichtversicherung (AD1266 09/2021); Adcuri, Leistungsübersicht Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (AD1267 09/2021); Adcuri, offizielle Website / Helpcenter (adcuri.finconext.de)