Teilweise, je nach Tarif. Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge wie Elektrofahrräder, Pedelecs und E-Bikes sind in allen drei Tarifen (Komfort, Premium, Premium plus) mitversichert. Drohnen/Flugmodelle mit Motor sind nur bis zu einem bestimmten maximalen Fluggewicht gedeckt: Komfort bis 250 g, Premium bis 500 g, Premium plus bis 5.000 g (5 kg). Zu E-Scootern liegen in den vorliegenden Quellen keine ausdrücklichen Angaben vor – hier sind die gültigen Versicherungsbedingungen maßgeblich.
Drohnen und Flugmodelle nach Tarif
Versicherungspflichtige Flugmodelle (auch Drohnen) mit Motor sind laut Leistungsübersicht nur bis zu folgendem maximalen Fluggewicht mitversichert:
- Komfort: bis 250 g
- Premium: bis 500 g
- Premium plus: bis 5.000 g (5 kg)
Für größere oder schwerere Drohnen ist über diese Tarife kein Schutz vorgesehen.
E-Bike, Pedelec und Elektrofahrrad
Der Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge, z. B. Elektrofahrräder, Pedelecs und E-Bikes, ist laut Leistungsübersicht in allen drei Tarifen (Komfort, Premium, Premium plus) mitversichert.
E-Scooter
Zu E-Scootern (Elektro-Tretroller) liegen in den vorliegenden Quellen keine ausdrücklichen Angaben vor. Elektro-Tretroller mit Straßenzulassung gelten in Deutschland üblicherweise als versicherungspflichtige Fahrzeuge; die Privathaftpflicht erfasst in der Leistungsübersicht ausdrücklich nur nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Maßgeblich sind die gültigen Versicherungsbedingungen (Stand April 2025) bzw. eine Rückfrage beim Versicherer.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: HanseMerkur, Leistungsübersicht Privat-Haftpflichtversicherung (Stand April 2025); HanseMerkur, offizielle Website hansemerkur.de