Die MVK Photovoltaikversicherung versichert Photovoltaik- und Photovoltaik-Thermie-Anlagen (PVT) inklusive ihrer Einzelkomponenten zum Neuwert. Versichert sind unter anderem Solarmodule, Modultragkonstruktionen und Montageset, Wechselrichter, Verkabelung, Stromspeicher sowie Ladesäulen. Ob eine konkrete Montageart wie Freiflächen- oder Aufdach-Anlage versicherbar ist, ergibt sich nicht ausdrücklich aus der Leistungsübersicht (Stand 02/2025); maßgeblich sind die im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen und die vereinbarten Bedingungen.
Was ist laut Leistungsübersicht versichert?
Die MVK Photovoltaikversicherung deckt die versicherte Anlage inkl. Einzelkomponenten ab. Dazu zählen laut Leistungsübersicht (Stand 02/2025) unter anderem:
- Einspeise- und Erzeugungszähler, Gleich- und Wechselstrom-Verkabelung
- Modultragkonstruktionen, Montageset, Solarmodule
- Überspannungsschutzeinrichtung und Wechselrichter
- Solar- / PVT-Stromspeicher
- Ladesäulen / Ladestationen
- Mobile Peripherie- und Überwachungskomponenten für Betrieb oder Überwachung der Anlage
Die Modultragkonstruktion ist ausdrücklich mitversichert – dies ist sowohl bei Aufdach- als auch bei Freiflächen-Montage relevant. Eine ausdrückliche Unterscheidung oder Einschränkung nach Montageart (Freifläche vs. Aufdach) nennt die Leistungsübersicht jedoch nicht.
Versicherte Gefahren und Schäden
Unabhängig von der Montageart deckt die MVK Photovoltaikversicherung laut Leistungsübersicht unter anderem folgende Gefahren ab:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Vorsatz Dritter, Vandalismus
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall/Absturz eines Luftfahrzeugs sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Sturm, Frost, Hagel
- Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung)
- Beschädigung oder Zerstörung während der Montage (bis 3.000 €)
Wie wird entschädigt?
Entschädigt wird die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Anlage zum Neuwert. Die Versicherungssumme bemisst sich an der Investitionssumme im Neuzustand einschließlich Bezugs- und Installationskosten; hinzu kommt eine 20 % Vorsorgeversicherung. Die Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Versicherungsfall.
Zusätzlich sind unter anderem Technologiefortschritt, Ertragsausfall bei ersatzpflichtigem Schaden und eine GAP-Deckung (Differenzentschädigung bei Nichtwiederaufbau) vorgesehen.
Was gilt es bei der konkreten Anlage zu prüfen?
Ob Ihre konkrete Freiflächen- oder Aufdach-Anlage versicherbar ist und zu welchen Konditionen, lässt sich aus der allgemeinen Leistungsübersicht nicht abschließend ableiten. Rechtsverbindlich sind laut MVK ausschließlich die beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrer Anlage sollten Sie MVK direkt kontaktieren (Borsigstraße 5, 76185 Karlsruhe, T +49 721 56900-0, kontakt@mvk-versicherung.de).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: MVK Versicherung, Leistungsübersicht Photovoltaik-Thermie-Anlagen-Versicherung, Stand 02/2025