Eine gesetzliche Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung richtet sich nicht nach dem Versicherer, sondern nach dem Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes – sie betrifft also nicht speziell die Haftpflichtkasse, sondern jede Tierhalter-Haftpflicht. Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung „Einfach Komplett" der Haftpflichtkasse deckt die private Haltung von Hunden und Pferden ab und kann auch dort abgeschlossen werden, wo eine Versicherungspflicht besteht. Ob in Ihrem Bundesland eine Pflicht gilt und für welche Hunde, legt das Landesrecht fest; dazu liegen in unseren Quellen keine länderspezifischen Angaben vor. Für zu versichernde Hunde wird bei der Haftpflichtkasse i. d. R. eine gültige Chip-Nummer bei Antragstellung verlangt.
Pflicht hängt vom Bundesland ab – nicht vom Versicherer
Eine Hundehaftpflicht ist in Deutschland nicht bundesweit einheitlich geregelt. Ob und für welche Hunde sie gesetzlich vorgeschrieben ist, bestimmt das jeweilige Landesrecht. Das betrifft grundsätzlich jede Tierhalter-Haftpflichtversicherung gleichermaßen und ist keine Besonderheit der Haftpflichtkasse.
Zu den konkreten Regelungen einzelner Bundesländer (z. B. welche Rassen oder welche Hundegröße betroffen sind) liegen uns in den vorliegenden Quellen keine Angaben vor. Prüfen Sie daher die gültige Hundeverordnung Ihres Bundeslandes.
Was die Haftpflichtkasse absichert
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung „Einfach Komplett" der Haftpflichtkasse deckt laut offizieller Website die private Tierhaltung von Hunden und Pferden ab. Damit lässt sich eine bestehende Versicherungspflicht erfüllen, sofern diese auf Ihren Hund zutrifft.
- Nicht versichert: Reiterhöfe sowie landwirtschaftliche/gewerbliche Tierhaltung – dafür ist eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflicht nötig.
- Versicherungssumme: pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; laut aktuellem Tarifrechner (Stand 2026) ab 30 Mio. EUR je Schadenereignis, wählbar bis 60 Mio. EUR.
- Selbstbeteiligung: Es gibt Varianten mit und ohne Selbstbeteiligung (für Hunde und Pferde).
Hinweis zu „gefährlichen Hunden" / Listenhunden
Gerade bei sogenannten Listenhunden ist in vielen Bundesländern eine Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Haltung. Laut Stiftung Warentest (Stand 01.07.2025) erfüllt der Tarif „Die Haftpflichtkasse Einfach Komplett" die Anforderung „Alle vorsätzlich verursachten Schäden mitversichert". Ob und unter welchen Bedingungen gefährliche Hunde/Listenhunde im Einzelfall versicherbar sind, hängt vom konkreten Tarif und den Antragsangaben ab – maßgeblich ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen.
Antrag: Was Sie bereithalten sollten
- Chip-Nummer: Für zu versichernde Hunde wird i. d. R. eine gültige Chip-Nummer bei Antragstellung verlangt.
- Vorschäden: Abgefragt wird, ob in den letzten drei Jahren Haftpflichtansprüche gegen Sie als Tierhalter geltend gemacht wurden.
- Anzahl der Tiere: Die Anzahl der gehaltenen Hunde bzw. Pferde ist anzugeben.
- Bündelrabatt: 5 % bzw. 10 % Nachlass bei zusätzlicher Hausrat- und/oder Unfallversicherung bei der Haftpflichtkasse.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (haftpflichtkasse.de), Produktseite Tierhalter-Haftpflicht und Tarifunterlagen „THV Einfach Komplett“; Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Tierhalterhaftpflicht-Versicherung (Stand 01.01.2025); Stiftung Warentest, Hundehaftpflichtversicherungen (Stand 01.07.2025)