Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung „Einfach Komplett" der Haftpflichtkasse deckt die private Haltung von Hunden und Pferden ab. Ausdrücklich NICHT versichert sind Reiterhöfe sowie landwirtschaftliche oder gewerbliche Tierhaltung – diese benötigen eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflicht. Eine gewerbliche Nutzung des Tieres ist nur eingeschränkt mitversichert (z. B. als Therapie-, Assistenz- oder Besuchstier, zu Zuchtzwecken) und zwar bis zu einem Gesamtjahresumsatz von 2.500 €.
Was ist nicht versichert?
Nach den offiziellen Unterlagen der Haftpflichtkasse sind insbesondere folgende Konstellationen vom Versicherungsschutz der Tierhalter-Haftpflicht „Einfach Komplett" ausgenommen:
- Reiterhöfe – nicht über die private Tierhalterhaftpflicht abgedeckt.
- Landwirtschaftliche oder gewerbliche Tierhaltung – hierfür ist eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflicht erforderlich.
Versichert ist ausschließlich die private Tierhaltung von Hunden und Pferden.
Gewerbliche Nutzung nur begrenzt mitversichert
Ein beruflicher bzw. gewerblicher Einsatz des Tieres ist nur in bestimmten Grenzen eingeschlossen. Mitversichert ist der Einsatz:
- als Therapie-, Assistenz-, Schul- oder Besuchstier,
- als Rettungs- oder Suchtier,
- zu Zuchtzwecken,
bis zu 2.500 € Gesamtjahresumsatz. Darüber hinausgehende gewerbliche Nutzungen sind nicht Bestandteil der privaten Tierhalterhaftpflicht.
Welche Tiere sind überhaupt versicherbar?
Versicherbar ist die private Haltung von Hunden und Pferden. Bei Pferden wird nach Stockmaß unterschieden (über 148 cm bzw. bis 148 cm). Andere Tierarten sind in diesem Produkt nicht vorgesehen; für sie liegen keine Angaben vor.
Was ist dagegen ausdrücklich eingeschlossen?
Zur Einordnung: Viele häufige Streitpunkte sind bei der Haftpflichtkasse gerade mitversichert, etwa:
- Es besteht kein Leinen- und Maulkorbzwang als Voraussetzung (Hund).
- Flurschäden (Felder, Weiden, Wiesen) und tierische Ausscheidungen sind mitversichert.
- Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt sind eingeschlossen.
- Welpen bzw. Fohlen sind im ersten Lebensjahr beitragsfrei mitversichert.
Wichtiger Hinweis
Diese Übersicht beruht auf der Leistungsübersicht und den offiziellen Angaben der Haftpflichtkasse. Maßgeblich für den konkreten Versicherungsschutz und alle Ausschlüsse ist allein der Wortlaut der Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs. Diese sind bei der Haftpflichtkasse jederzeit anforderbar und einsehbar.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Tierhalterhaftpflicht-Versicherung (Stand 01.01.2025); Die Haftpflichtkasse, offizielle Website (Produktseite Tierhalter-Haftpflicht, Tarifunterlagen THV Einfach Komplett)