Einen Schaden aus der Tierhalter-Haftpflichtversicherung „Einfach Komplett" melden Sie direkt bei der Haftpflichtkasse – über die Kontaktwege auf haftpflichtkasse.de bzw. Ihre Vertragsunterlagen. Wichtig ist, dass Sie den Schaden zeitnah anzeigen, den Hergang schildern und keine Ansprüche ohne Rücksprache anerkennen oder bezahlen. Zu den konkreten Meldewegen, Fristen und einzureichenden Unterlagen liegen in den hier ausgewerteten Quellen keine Detailangaben vor; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Hinweise in Ihren Vertragsunterlagen.
Was Sie bei der Schadenmeldung beachten sollten
- Zeitnah melden: Zeigen Sie den Schaden möglichst schnell bei der Haftpflichtkasse an. Welche konkrete Frist in den Bedingungen gilt, entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen – dazu liegen in den ausgewerteten Quellen keine Angaben vor.
- Keine Ansprüche eigenmächtig anerkennen: Zahlen Sie dem Geschädigten nichts und erkennen Sie keine Forderung an, bevor der Versicherer die Prüfung übernommen hat. Die Haftpflichtkasse prüft, ob und in welcher Höhe ein berechtigter Anspruch besteht.
- Schadenhergang dokumentieren: Halten Sie fest, was passiert ist (Ort, Zeit, beteiligte Personen/Tiere, Zeugen) und sichern Sie – soweit möglich – Fotos.
Was die Tierhalter-Haftpflicht der Haftpflichtkasse abdeckt
Der Tarif „Einfach Komplett" deckt Schäden aus der privaten Haltung von Hunden und Pferden ab – pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Laut aktuellem Tarifrechner (Stand 2026) gilt eine Versicherungssumme je Schadenereignis ab 30 Mio. EUR, wahlweise 60 Mio. EUR.
Je nach Vereinbarung kann eine Selbstbeteiligung je Schaden bestehen (Tarifvariante „mit SB"). Prüfen Sie daher vor der Meldung, ob für Ihren Vertrag ein Selbstbehalt vereinbart wurde.
Ausdrücklich nicht versichert sind Reiterhöfe sowie landwirtschaftliche/gewerbliche Tierhaltung – diese benötigen eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflicht.
Wo Sie die Meldung einreichen
Die Schadenmeldung erfolgt direkt bei der Haftpflichtkasse. Die aktuellen Kontaktwege (z. B. online, Kontaktformular, Telefon oder schriftlich) finden Sie auf der offiziellen Website haftpflichtkasse.de sowie in Ihren Vertragsunterlagen. Ein konkreter Meldeweg bzw. ein spezielles Schadenformular für die Tierhalter-Haftpflicht ist in den hier ausgewerteten Quellen nicht näher beschrieben.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, offizielle Website haftpflichtkasse.de (Produktseite Tierhalter-Haftpflicht); Die Haftpflichtkasse, Tarifunterlagen „THV Einfach Komplett“; Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Tierhalterhaftpflicht-Versicherung