Nein, grundsätzlich nicht: Familienangehörige des Versicherungsnehmers sind in der Tierhalterhaftpflicht der Haftpflichtkasse („THV Einfach Komplett") als mitversicherte Personen eingeschlossen. Da sie selbst zum versicherten Personenkreis gehören, können sie in der Regel keine Haftpflichtansprüche gegen den versicherten Tierhalter stellen – Schäden untereinander innerhalb der mitversicherten Personen sind typischerweise nicht gedeckt. Das gilt vor allem für Sach- und Vermögensschäden; maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Versicherungsbedingungen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Tierhalterhaftpflicht-Versicherung (THV Einfach Komplett), Stand 01.01.2025; Die Haftpflichtkasse, offizielle Website haftpflichtkasse.de (Produktseite Tierhalter-Haftpflicht, Verbraucherinformationen THV); Stiftung Warentest, Hundehaftpflichtversicherungen, Stand 01.07.2025