Ja. Im Classic-Schutz der Ammerländer WoMobil-Versicherung gilt grundsätzlich die Neuwertentschädigung für den versicherten Inhalt (Reise-Hausrat). Eine wichtige Ausnahme betrifft elektronische Geräte: Sind diese älter als zwei Jahre, erfolgt die Entschädigung nur zum Zeitwert. (Stand: Oktober 2026, Ammerländer Leistungseinschlüsse WoMobil-Versicherung Classic)
Was bedeutet Neuwertentschädigung hier?
Die Ammerländer WoMobil-Versicherung ist eine Inhaltsversicherung (Reise-Hausrat) für den mitgeführten Inhalt von Wohnmobil, Wohnwagen, Campingfahrzeug oder PKW – keine Kasko für das Fahrzeug selbst. Bei einem versicherten Schaden wird der Inhalt im Classic-Schutz grundsätzlich zum Neuwert entschädigt, also zum Wiederbeschaffungspreis gleichwertiger neuer Sachen.
Ausnahme: Elektronik ab 2 Jahren
- Elektronische Geräte (z. B. Handy, Laptop, Tablet, Kamera, mobiles Navi) werden nur dann zum Neuwert ersetzt, wenn sie jünger als zwei Jahre sind.
- Sind elektronische Geräte älter als zwei Jahre, erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert (also mit Berücksichtigung von Alter und Abnutzung).
Entschädigungsgrenzen im Überblick
Für die Neuwert-/Zeitwertleistung gelten die vereinbarten Summen und Sublimits:
- Pauschale Versicherungssumme laut offizieller Information: 20.000 Euro (Reise-Hausrat und Campingausstattung).
- Elektronische Geräte: max. 7.500 Euro je Versicherungsfall.
- Bargeld und Wertsachen: max. 3.500 Euro – nur, wenn sie sich im verschlossenen Kraftfahrzeug befinden.
- Weitere 7.500-Euro-Grenzen u. a. für Fahrräder/Sportgeräte, Boote ohne Motor, Fall-/Gleitschirme sowie Inhalt verschlossener Dach-/Heckboxen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Leistungseinschlüsse WoMobil-Versicherung (Classic-Schutz); Ammerländer Versicherung, offizielle Website (ammerlaender-versicherung.de/womobil) und Kundeninformation zur WoMobil-Versicherung