Ja. Der Versicherungsschutz der Uelzener Katzen-Krankenversicherung gilt für Leistungsfälle innerhalb Deutschlands uneingeschränkt und bei Auslandsaufenthalten der Katze bis zu einer maximalen Dauer von 12 Monaten. Für Leistungsfälle im Ausland besteht ein Leistungsanspruch jedoch maximal im Umfang der in Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Zusätzlich sind tierärztliche Behandlungen in Anrainerstaaten Deutschlands auch unabhängig von einem Auslandsaufenthalt mitversichert – allerdings nur im oben genannten Umfang (Stand: Oktober 2026).
So funktioniert der Auslandsschutz
- Inland: Voller Versicherungsschutz für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausland: Versicherungsschutz besteht bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt der versicherten Katze von 12 Monaten.
- Erstattungsgrenze im Ausland: Der Leistungsanspruch ist auf den Umfang der in Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) begrenzt.
Kosten, die über den deutschen GOT-Rahmen hinausgehen, werden bei Auslandsbehandlungen also nicht übernommen.
Behandlungen in Anrainerstaaten
Zusätzlich mitversichert sind tierärztliche Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen in den Anrainerstaaten der Bundesrepublik Deutschland – und zwar unabhängig von einem Auslandsaufenthalt. Auch hier gilt der Leistungsanspruch nur in dem für das Ausland beschriebenen Umfang (maximal nach deutscher GOT).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Bedingungen Katzen-Krankenversicherung (BKVKa 2025); Offizielle Website Uelzener Versicherung (uelzener.de), Produktseite Katzen-Krankenversicherung