Ja. Die Uelzener Katzen-Krankenversicherung übernimmt bei versicherten Heilbehandlungen und Operationen auch die stationären Kosten in der Tierklinik – einschließlich Unterbringung und Verpflegung sowie stationär verabreichter Ergänzungsfutter-, Diätfutter- und Vitaminpräparate. Ebenfalls mitversichert ist der tierärztliche Notdienst, allerdings nur infolge einer medizinisch zwingend notwendigen Operation oder in direkter Folge eines Unfalls (Stand Oktober 2026). Die Erstattung erfolgt bis zu 100 % und ist pro Versicherungsjahr auf die vereinbarte Erstattungshöhe begrenzt.
Was in der Tierklinik übernommen wird
In der Katzen-Krankenversicherung sind ambulante und stationäre Behandlungen versichert. Konkret ersetzt werden bei einer versicherten Heilbehandlung oder Operation u. a.:
- Futter- und Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten (medizinisch notwendig)
- Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, sofern sie infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation stationär verabreicht werden
- Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten), Labor- und bildgebende Diagnostik
Laut offizieller Uelzener-Produktseite sind Klinikaufenthalte sowie Diagnostik (Röntgen, CT, MRT, Ultraschall, Labor) und Verbandsmaterial ausdrücklich eingeschlossen; die Erstattung erfolgt bis zu 100 %.
Notdienst: Wann die Uelzener zahlt
Der tierärztliche Notdienst ist in der Katzen-Krankenversicherung mitversichert – aber nur infolge einer medizinisch zwingend notwendigen Operation oder in direkter Folge eines Unfalls.
Keinen Leistungsanspruch gibt es ausdrücklich für die tierärztliche Notdienstgebühr, die nicht im Zusammenhang mit einer medizinisch zwingend notwendigen Operation oder einer direkten Unfallfolge steht.
Grenzen und Voraussetzungen
- Die maximale Leistung ist pro Versicherungsjahr auf die vereinbarte Erstattungshöhe begrenzt (wählbar laut offizieller Website: 1.000 €, 5.000 € oder unbegrenzt).
- Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen (laut Website wählbar: 0 €, 250 € oder 500 € pro Jahr).
- Es gelten Wartezeiten: 5 Tage für Unfälle, 30 Tage allgemein, 1 Jahr für besondere Erkrankungen sowie für vorvertraglich nicht bekannte Erkrankungen/angeborene Fehlentwicklungen.
- Nicht übernommen werden u. a. Transportkosten der Katze sowie Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des Tierarztes.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Bedingungen Katzen-Krankenversicherung (BKVKa 2025); Uelzener, Leistungsübersicht OP- und Krankenversicherung für Katzen; Uelzener Versicherung, offizielle Website (uelzener.de)