Bei der Uelzener gibt es keine Altersobergrenze für den Abschluss einer Katzen-Krankenversicherung, Katzen-OP-Versicherung oder Katzen-Zahnversicherung. Versicherbar sind Katzen ab dem ersten Lebenstag – ein Höchsteintrittsalter ist nicht vorgesehen (Stand Oktober 2026). Damit kann auch eine ältere Katze noch aufgenommen werden.
Keine Altersgrenze beim Eintritt
Laut den Bedingungen der Uelzener (BKVKa 2025, BOPKa 2025 und BZVKa 2025) sind Katzen ab dem ersten Lebenstag versicherbar. Ein oberes Eintrittsalter wird in den Bedingungen nicht genannt.
- Aufnahme: ab dem 1. Lebenstag
- Höchsteintrittsalter: keine Altersbegrenzung (laut offizieller Uelzener-Website)
Was beim Alter sonst zu beachten ist
Auch wenn es keine Altersgrenze gibt, spielt das Alter bei Vertragsbeginn eine Rolle für den Beitrag:
- Der Tarifbeitrag wird unter anderem nach dem Alter bei Versicherungsbeginn ermittelt.
- Ab der ersten Hauptfälligkeit gilt eine jährliche Beitragsanpassung von 9 %, um das steigende Alter der Katze und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich hieraus nicht.
- Vorerkrankungen: Bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sind vom Leistungsanspruch ausgeschlossen – gerade bei älteren Tieren ist das relevant.
Wartezeiten nach Abschluss
Unabhängig vom Alter gelten nach Vertragsbeginn folgende Wartezeiten:
- Unfälle: 5 Tage ab Versicherungsbeginn
- Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn
- Besondere/erbliche Erkrankungen und bestimmte Operationen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Bei nahtlosem Übergang von einer Vorversicherung entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Bedingungen Katzen-Krankenversicherung (BKVKa 2025); Uelzener, Bedingungen Katzen-OP-Versicherung (BOPKa 2025); Uelzener, Bedingungen Katzen-Zahnversicherung (BZVKa 2025); Uelzener Versicherung, offizielle Website (uelzener.de)